| Wettbewerb | Österreichische Staatsmeisterschaft für künstlerische Fotografie 2012 |
| Teilnehmerkreis | Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen FotografInnen und VÖAV Auslandsmitglieder; letztere können jedoch nicht „Österreichische Staatsmeisterin / Österreichischer Staatsmeister“ werden. |
| Einsendetermin | 15. Februar 2012 (letzter Tag der Annahme für Werke der Teilnehmer). |
Jury | Die Jury besteht aus namhaften Fachleuten, die nicht dem VÖAV angehören. Die Jurierung erfolgt bis 1. 4. 2012. |
| Sparten | Die Staatsmeisterschaft 2012 gelangt in vier Wettbewerbssparten zur Durchführung: |
| Themen | In allen Sparten freies Thema. |
Teilnahmebedingungen
Allgemeines |
Papierbilder und Digitalfotos mit ähnlichen Motiven bzw. geringfügigen Abweichungen oder Bild im Bild von bereits angenommenen und jetzt eingereichten Bildern dürfen auch in anderer Wettbewerbsform nicht eingereicht werden (z.B.: Digitalfotos als SW-Papierbild oder Farbpapierbild). Zur Platzierung in den Medaillenrängen bei der Staatsmeisterschaft sind nur Teilnehmer berechtigt, die bei 4 abgegebenen Werken in den jeweiligen Sparten, mindestens zwei verschiedene Themen vorlegen, wobei je Thema maximal 2 Bilder zulässig sind. Entscheidend ist der bildwichtige Teil! Die Einhaltung dieser Bestimmung wird von den 3 Juroren, dem Staatsmeisterschaftsreferenten und einer Kontrolle aus den Bundesländern überprüft. Die Reihung in der Gesamtwertung erfolgt bei gleicher Punkteanzahl aufgrund der abfallenden Punkte aller Werke. Durch die Abgabe der Bilder und des Nennformulares erklärt der Teilnehmer, dass er im Besitz aller Bildrechte und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Alle Bildteile müssen vom Autor selbst fotografiert sein. Sollte sich herausstellen, dass der Autor nicht im Besitz der Bildrechte ist, werden die betroffenen Werke - auch nachträglich - disqualifiziert und die Rangfolge entsprechend korrigiert. Die in der Folge entstehenden Kosten können dem Betroffenen in Rechnung gestellt werden. |
Zugelassene Werke |
Jeder Autor darf in jeder Sparte max. 4 Werke einreichen. Sparte 1: Digitalfotos (Einzelwerke, keine Sequenzen) sind auf CD abzugeben. Bilddaten im Dateiformat JPG in RGB ohne Ebenen, Masken und sonstigen Verarbeitungsrückständen. Bei einer Auflösung von 72 dpi (Pixel/Zoll) und 3072 dpi an der längsten Seite. Abweichungen vom Format sind zulässig (z.B. Hochformat), werden aber bei der Projektion angepasst. Wenn eine kleinere Auflösung vorliegt, bitte nicht hochrechnen (interpolieren) sondern in der vorhandenen Auflösung belassen. Klubsendungen auf einer CD/DVD sind erwünscht! Wichtige Detailinformationen zur korrekten Dateigrße der Digitalfotos finden Sie hier. Dias dürfen nur nach Rücksprache mit dem Staatsmeisterschaftsreferenten abgegeben werden. Dias werden eingescannt und digital präsentiert. Sparten 2 und 3: Schwarzweiß- und Farbpapierbilder Grundformat 30 x 40. Das Werk (inkl. Bild, Bildträger, Passepartout) darf maximal 1,3 mm stark sein. Werke, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht ausgestellt. Papierbilder dürfen auf der Vorderseite keinerlei Kennzeichnung aufweisen. Schwarzweißbilder dürfen inklusive des Randes nur in einer Farbe getont bzw. gefärbt sein. Wird mehr als eine Farbe verwendet, gilt das Bild als Farbbild und wird daher in der Sparte Schwarzweiß disqualifiziert. Sondersparte 4: Detailregelung siehe hier. Bitte auch die Daten der Papierbilder - soweit vorhanden - auf der CD/DVD mit den digitalen Projektionsbildern mitsenden. Für die Dateien der Schwarzweißbilder bitte einen Ordner SW anlegen, für die Dateien der Farbbilder einen Ordner FB anlegen. Es dürfen nur solche Werke abgegeben werden, die noch bei keiner unserer Staatsmeisterschaften oder einer Landesmeisterschaft - ausgenommen einer, die nach dem 15.2.2011 stattfand - eine Annahme hatten. Werke, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, ebenso nicht fachgerecht montierte Bilder (dies sind solche, die sich vom Bildträger lösen) werden ausnahmslos disqualifiziert. |
Kennzeichnung der Werke |
Digitalfotos: Der Dateiname muss bestehen aus: Mitgliedsnummer–Bildnummer_Vorname Zuname_Bildtitel. Digitale 3D Fotos zur Sondersparte 4: Detailregelung hier. Papierbilder: Beschriftung laut Musteretikette, die im linken unteren Viertel einer sonst beschriftungsfreien Rückseite angebracht sein muss. Die Mitgliedsnummer - Bildnummer (1 - 4) soll handschriftlich mindestens 10 mm hoch sein. |
Rechtliche Hinweise |
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Werke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ausgestellt, auf Webseiten sowie in Printmedien publiziert und kopiert werden sowie dass seine Daten elektronisch verarbeitet werden. Der Katalog wird auch auf der Homepage des Verbandes veröffentlicht. Deshalb müssen die Rechte an allen Bildinhalten beim Autor des Werkes liegen, denn nur er haftet für eventuellen Klagen die aufgrund verletzter Rechte Dritter an den Verband gestellt werden. Die Entscheidung der Jury sowie der Kontrolle bezüglich der Themen ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
| Preise | 1. Der Ehrentitel „Vereins-Staatsmeister 2012“ ergeht an Vereine des VÖAV, welche die höchste Punktezahl aus den Wertungen ihrer besten 5 Teilnehmer erreichen. In den Wettbewerbssparten 1, 2 und 3 und in der Kombination der drei Sparten gibt es für die ersten zehn Vereine je ein Diplom und für den ersten Platz je einen Pokal. 2. Ehrenpreise für die beste Gesamtleistung in der Kombination sowie in den Sparten 1, 2 und 3: 3. Die 10 höchstbewerteten Werke in den Sparten 1, 2 und 3 erhalten Auszeichnungen und Medaillen. Jeder Autor kann in einer Sparte nur eine Medaille bzw. Auszeichnung erringen. Preise für Sondersparte 4 siehe hier. |
| Teilnahmegebühr | Die Nenngebühr beträgt je Autor und Sparte (auch Sondersparte 4) Euro 15,- Die Nenngebühren müssen bis 15.2.2012 auf das Bank- oder Postscheckkonto des jeweiligen Landesverbandes eingezahlt werden. Wird der Termin nicht eingehalten, werden die eingereichten Werke ausgeschieden. Für Mitglieder des VÖAV ist gleichzeitig der Verbandsbeitrag für 2012 einzuzahlen. Verwendungszweck bitte am Zahlschein angeben. Einzahlung der Nenngebühr für Sondersparte 4 siehe hier. Teilnehmer und Vereine, die ihren Wohnsitz im Bereich der angeführten Landesverbände haben, senden an folgende Adressen: Einzeleinsender fordern die Nennformulare sowie Erlagscheine beim Landesverband ihres Bundeslandes an, in dem sie ihren Wohnsitz haben. |
| Einsendeadresse | Siehe unter Teilnahmegebühr / jeweiliger Landesverband; für Sondersparte 4 finden Sie die Regelung hier. |
| Ergebnisbekanntgabe | Voraussichtlich April 2012. |
| Siegerehrung und Ausstellung der Werke | 2. 6. 2012 im Kubus in 6922 WOLFURT, Vorarlberg. |
| Rücksendung | Die eingereichten Werke werden mit größter Sorgfalt behandelt, eine wie auch immer geartete Haftung für Beschädigung oder Verlust kann jedoch nicht übernommen werden. Eingereichte Datenträger mit Bilddateien werden nicht retourniert. Nicht angenommene Bilder werden bis 30.6.2012 den Landesverbänden retourniert, angenommene Bilder bis 31.1.2013. |
| Kontakt | Alle Anfragen bezüglich der Staatsmeisterschaft - ausgenommen Sondersparte 4 - sind an VÖAV, Staatsmeisterschaftsreferent Herbert Rainer, 2331 Vösendorf, Postfach 46 oder voeav@chello.at zu richten. |